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   FG Saarland, 16.10.2002 - 2 K 213/02, 2 K 69/97   

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https://dejure.org/2002,18252
FG Saarland, 16.10.2002 - 2 K 213/02, 2 K 69/97 (https://dejure.org/2002,18252)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.10.2002 - 2 K 213/02, 2 K 69/97 (https://dejure.org/2002,18252)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 2 K 213/02, 2 K 69/97 (https://dejure.org/2002,18252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Prozessuale Auswirkungen einer Konfusion infolge des Eintritts einer Fiskalerbschaft im Finanzprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenfestsetzung bei Tod der Klägerin und Fiskus als gesetzlichem Erben; Haftungsbescheid vom 28. November 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Keine Kostenfestsetzung bei Tod der Klägerin und Fiskus als gesetzlichem Erben - Haftungsbescheid vom 28. November 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 173/91

    Schadensersatz aufgrund der Abrechnung privater Aufwendungen; Geltendmachung

    Auszug aus FG Saarland, 16.10.2002 - 2 K 213/02
    Für den Finanzprozess bedeutet das, dass sich das Verfahren auf sonstige Weise erledigt hat, denn in der Person des Landes, als dessen Organ der Beklagte gemäß Art. 108 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, § 2 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz über die Finanzverwaltung - FVG - tätig geworden ist, vereinigen entsprechend der materiell-rechtlichen Rechtslage nunmehr die Kläger- und die Beklagtenstellung (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Zivilprozess OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1992, 19 U 173/91, NJW-RR 1992, 1337; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 91, Rdnr. 58 Konfusion).
  • BFH, 18.11.2004 - V R 66/03

    Finanzrechtsweg für Fiskus

    Die vom FG zitierte Entscheidung des FG des Saarlandes vom 16. Oktober 2002 2 K 213/02 (EFG 2003, 107) betreffe einen anderen Fall, da dort der Landesfiskus Erbe geworden sei und darüber hinaus keine Gemeinschaftssteuer im Streit gestanden habe.

    Schließlich beruft sich das FG auch zu Unrecht auf den Beschluss des FG des Saarlandes in EFG 2003, 107.

  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 481/02

    Unzulässigkeit einer Klage nach Konfusion in Folge Fiskalerbschaft; Bund als

    Der Senat folgt der Feststellung im Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 16. Oktober 2002 2 K 213/02, EFG 2003, 107.
  • FG Münster, 06.04.2020 - 15 K 2536/15

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Bindungswirkung einer Erklärung, mit der die

    Unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 16.10.2002 2 K 213/02 sei das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen fraglich.
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